Eco-SteamWash
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln alle mit dem Verkauf in Verbindung stehenden Einzelheiten, die notwendig und erheblich für die rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sind.
I. Vertragsgegenstand und Zusammenarbeit zwischen Kunde und Eco-SteamWash
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind Eco-SteamWash, vertreten durch Jochen Heinold, Laimeringerstraße 3, 86453 Dasing (nachfolgend: „EcoWash“) und Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und in der Auftragsbestätigung als „Kunde“ genannt ist.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dieser AGB, aus dem Inhalt der jeweiligen Auftragsbestätigung durch EcoWash mit den dazugehörigen und darin in Bezug genommenen Dokumenten.
2.2 Der Umfang, die Beschaffenheit und die freigegebene Einsatzumgebung der Lieferungen und Leistungen richten sich nach der bei Abschluss des Vertrags dem Kunden zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung, und Spezifikationen sowie der entsprechenden Dokumentation, die dem Kunden gemeinsam mit den Lieferungen und Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
2.4 Von dieser AGB abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
2.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.6 Diese AGB gelten, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, immer vorrangig.
2.7 Die Leistungsbeschreibungen und Produktdarstellungen auf der Webseite von EcoWash stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot an EcoWash abzugeben.
2.8 Der Vertrag ist erst mit dem Zugang der Auftragsbestätigung geschlossen.
3. Preise und sonstige Kosten
Alle Preise und Vergütungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Zölle, Zollabwickelungskosten, Abgaben, Zuschläge und Entgelte sowie Kosten für Verpackung und Versicherung.
4. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, wird der von EcoWash in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge und durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt drei (3) Tage nach Rechnungserstellung als zugegangen, soweit der Kunde keinen Nachweis des Gegenteils erbringen kann. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von EcoWash in Verzug.
4.2 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
5. Art, Umfang und Ort der Lieferungen und Leistungen
5.1 Die Lieferung eines Geräts durch EcoWash erfolgt „ab Werk/EXW“ (INCOTERMS 2020) als versicherter Fracht. Bei einem Versand ist der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung an die Transportperson maßgeblich sowohl für den Gefahrübergang als auch für die fristgerechte Lieferung bei vereinbarten Lieferterminen.
5.2 Die Parteien bestimmen den Versandweg und den Frachtführer.
5.3 Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen (z. B. Installations-, Implementierungs-, Instandsetzung-, Wartungs- und sonstige Unterstützungsleistungen) erfolgt auf Basis separater Vereinbarung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von EcoWash bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
6.2 Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an EcoWash ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom EcoWash in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem EcoWash abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
6.3 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß dieser Klausel 6.1 (Eigentumsvorbehalt) an EcoWash abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an EcoWash weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist EcoWash berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann EcoWash nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
6.4 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, hat der Kunde EcoWash die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde EcoWash unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
6.6 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EcoWash auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des EcoWashs, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass geeignete und notwendige Gerätumgebung und Systemvoraussetzungen für die von EcoWash zu erbringenden Lieferungen und Leistungen vorhanden sind und trägt daher alleine dafür die Verantwortung.
7.2 Die von EcoWash gegebenen Handlungs- und Benutzungshinweise für die Installation und Inbetriebnahme der Lieferungen und Leistungen hat der Kunde zu beachten und umzusetzen. Er hat dafür zu sorgen, dass nur seine fachmännisch geschulten Mitarbeiter die Handhabung und Nutzung der Lieferungen und Leistungen von EcoWash vornehmen.
7.3 Der Kunde hat zum Zwecke der Fehleranalyse EcoWash tatsächlichen und technischen Zugang zum betroffenen System zu ermöglichen.
7.4 Der Kunde hat EcoWash von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung eines gelieferten Produkts und damit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgten. Der Kunde unterrichtet EcoWash unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einer Leistung von EcoWash gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird jegliche Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang nur im Einvernehmen mit EcoWash führen.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache an die Transportperson.
8.1 Der Kunde hat die von EcoWash gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, EcoWash unverzüglich zu informieren und dies anzuzeigen.
8.1.1 Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
8.1.2 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.1.3 Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
8.1.4 Hat EcoWash den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
8.2 Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall EcoWash zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. EcoWash ist für die Nacherfüllung eine Frist von dreißig (30) Tagen einzuräumen. Ist die Lieferung oder Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
8.3 Unbeschadet weitergehender Ansprüche von EcoWash hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge EcoWash die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
8.4 Der Kunde verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn er eine Lieferung und Leistung verändert oder sie in einer anderen als der bestimmungsgemäßen oder vertraglich vereinbarten Umgebung eingesetzt hat.
9. Haftung
9.1 EcoWash haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von EcoWash oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von EcoWash ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatz 8.1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet EcoWash wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der EcoWash den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. 8.1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
9.2 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.3 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 8.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von EcoWash zuständig ist. EcoWash ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
10.4 Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von EcoWash abtreten.
(Stand: April 2021)